Der Landrat zu Besuch bei den GRÜNEN

Klaus Peter Schellhaas war Gast auf der GRÜNEN Kreisversammlung in Groß-Umstadt

Am 19. April 2015 ist Landratswahl. Die GRÜNEN im Kreisverband haben darauf verzichtet, einen eigenen Kandidaten aufzustellen, sondern unterstützen den Amtsinhaber Klaus Peter Schellhaas von der SPD, der für eine zweite Amtszeit kandidiert. -> gemeinsame Presseerklärung von SPD und GRÜNEN dazu

Im Vorfeld der Wahl hatte der Kreisverband Klaus Peter Schellhaas zu einer Kreisversammlung eingeladen, die am 4. März 2015 im Gasthaus Krone in Groß-Umstadt stattfand. Als Thema stand dabei „Bürgerbeteiligung“ im Vordergrund. Dabei ist Groß-Umstadt der geeignete Ort für eine Diskussion von Bürgerbeteiligung: bereits im Jahr 2000 wurde der erste Bürgerhaushalt vorgestellt. Mit einem mehrjährigen Beteiligungsverfahren wurden weitere positive Erfahrungen bei der Neufassung des Flächennutzungsplans gewonnen. Dabei fanden regelmäßige Versammlungen in allen Ortsteilen statt. Die Ergebnisse wurden zusammengetragen und den Planern übergeben. Auch über den daraus entwickelten Entwurf des Flächennutzungsplans fanden weitere Versammlungen statt, bevor die Stadtverordnetenversammlung das förmliche Beteiligungsverfahren nach Baugesetzbuch startete.

Bürgerbeteiligung auch auf Kreisebene?

Christian Flöter, Sprecher des Kreisverbandes Darmstadt-Dieburg eröffnete die Diskussion mit 5 Thesen:

  1. Bürgerbeteiligung muss systematisch und verstetigt stattfinden. Grundsätzlich muss ein Beteiligungsprozess vor jeder kommunalen Entscheidung möglich sein. Die Bürger*innen müssen darauf vertrauen können, dass ihnen ein Beteiligungsverfahren ein faire Chance auf Gehör gibt.
  2. Bürgerbeteiligung muss kommunalen Mandatsträger*innen keinen Spaß machen. Statt einer kurzen Sitzung mit anschließender Entscheidung werden weitere Termine im Beteiligungsverfahren notwendig. Entscheidungsprozesse verlängern sich, aber die Qualität der Entscheidungen werden durch die „Weisheit der Vielen“ (vielleicht) besser. Es beteiligen sich auch nicht eine repräsentative Anzahl von Bürger*innen. Nur wer betroffen ist, wird sich beteiligen; die mit der Situation eher Zufriedenen bleiben zu Hause.
  3. Die Gemeindevertretung, die Stadtverordnetenversammlung oder der Kreistag werde durch Bürgerbeteiligung nicht arbeitslos. Die Hessische Gemeindeordnung (HGO) wird nicht außer Kraft gesetzt. Hier besteht ein „spiegelbildliches“ Missverständnis: der Angst der Mandatsträger*innen, nicht mehr gebraucht zu werden, steht die Erwartung der sich beteiligenden Bürger*innen gegenüber, jetzt die Entscheidung gefällt zu haben.
  4. Die Gemeindevertretung tut gut daran, sich an dem Ergebnis des Beteiligungsprozesses zu orientieren. Es wird aber immer auch Situationen geben, in denen die Mandatsträger*innen aus guten Gründen eine anders lautende Entscheidung treffen müssen. Darüber muss in der Öffentlichkeit Rechenschaft abgelegt werden.
  5. Zu einer erfolgreichen Beteiligung gehört untrennbar Informationsfreiheit. Gemeint ist dabei nicht, dass Informationen auf Antrag zur Verfügung gestellt werden. Die Kommune muss alle für ein Beteiligungsprojekt vorhandenen Informationen, die nicht durch Datenschutzgesetz geschützt sind, auf ihrem Web-Server bereitstellen.

Bei der Diskussion stellte sich große Übereinstimmung heraus, auch wenn die Erfahrungen in den Kommunen nicht alle gut verliefen. Das Thema Bürgerbeteiligung kann ein gemeinsames Thema im Kommunalwahlkampf 2016 werde.

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