Rede: Christian Flöter zum Doppelhaushalt 2015/2016

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, meine Damen und Herren,

Haushaltslage

In meiner Haushaltsrede im Jahr 2012 habe ich ein haushaltspolitisches Leitbild gefordert. Was sind unsere Ziele, wo wollen wir Schwerpunkte legen und wie stellen wir die Finanzierung sicher. Gemeinsam konnten wir uns auf einen Eckwertebeschluss verständigen, der bis 2015 wieder zu einem ausgeglichenen Haushalt führen sollte.

Auch 2013 konnten wir uns interfraktionell auf grundlegende Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung verständigen. Wir erneuerten unseren Vertrauensvorschuss und stimmten dem Haushalt zu.

2014 mussten wir erkenn, dass unsere gemeinsamen Konsolidierungsbemühungen gescheitert sind. Für die Mehrheit von SPD und CDU hatten die Konsolidierungsbemühungen gegenüber neuen Projekten keine Priorität. 2014 stellten wir den nachhaltigen Erhalt des städtischen Eigentums an Liegenschaften und Straßen in den Mittelpunkt unserer Konsolidierungsüberlegungen.

Auf unseren Antrag hin fasst die Stadtverordnetenversammlung am 20.02.2014 mit großer Mehrheit den Beschluss, dass der Magistrat „die für den Werterhalt notwendigen Unterhaltungskosten darzustellen und ab dem Haushaltsjahr 2015 in voller Höhe einzuplanen.“

In dem gemeinsamen Gespräch mit Bürgermeister Ruppert und dem Kämmerer Herrn Huber haben wir auf diesen Beschluss hingewiesen. Der Magistrat hat – wieder einmal – diesen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung missachtet. Die Stadtverordneten haben ein Recht darauf, die Gründe für die erneut unterlassene Einplanung dieser Kosten zu erfahren.

Werterhaltung

1,2 % des Gebäudewertes sind für die Unterhaltung der Gebäude einzuplanen. In einer Mitteilung, die der Bürgermeister dem Haupt- und Finanzausschuss und heute der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt hat, rechnet er vor, dass dieser Ansatz um rund 150 T EUR höher liegt. Das soll dazu beitragen, den Reparaturstau von über 1 Mio. EUR abzutragen.

Allerdings steht auch in dieser Mitteilung, dass wegen der großen Maßnahmen des Kindergarten in St. Wenzel und des Bürgerhauses Klein-Umstadt die personellen Kapazitäten gar nicht ausreichten, um die vorgesehene Mittel auch auszugeben. Das bedeutet in der Konsequenz, weil wir einen schicken neuen Kindergarten haben wollen, lassen wir unsere anderen Gebäude verlottern!

Straßenbeiträge

Die Situation bei den Straßen hat eine deutlich höhere Brisanz, da die Kommunalaufsicht von uns verlangt, eine Straßenbeitragssatzung einzuführen. Die Forschungsanstalt für Straßen- und Verkehrswesen hält einen Betrag von 1,12 EUR pro Quadratmeter Straße und Jahr für den Unterhalt für angemessen. Der Haushalt wies über Jahre hinweg nur ein Drittel dieses Betrages aus. In 2015 und 2016 steigt er zwar deutlich an, liegt aber immer noch unter dem Warnwert von 0,80 EUR. Wird der unterschritten geht die Forschungsanstalt davon aus, dass die Schäden an den Straßen zunehmen werden.

Mit einer Straßenbeitragssatzung werden dann die Anlieger bei einer dann notwendigen Grundhaften Erneuerung ein zweites Mal zur Kasse gebeten! Deshalb ist auch der populäre Teil unseres Antrages gegen die Wiedereinführung von Straßenbeiträgen bei allen Fraktionen auf große Zustimmung gestoßen. Ob wir dabei wie wir es vorgeschlagen haben unseren Chef auf den Schild heben und mit ihm voran das Landratsamt stürmen oder ob wir eher still und moderat die Beitragssatzung ein- und gleich wieder ausführen, ist dabei nachrangig. Besonders gefällt mir auch die Idee des Bürgermeisters, die Satzung gleich mit einer Befristung zu versehen.

Es gibt aber auch den unpopulären Teil, über den bisher nicht diskutiert wurde. Die Straßen müssen repariert werden. Und die Bürgerinnen und Bürger müssen das bezahlen. Entweder zahlen die jeweiligen Anlieger über den schlechten Weg mit Straßenbeiträgen oder alle Bürgerinnen und Bürger zahlen es gemeinsam über eine Erhöhung der Grundsteuer. Das war übrigens genau der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, als sie vor vielen Jahren die alte Straßenbeitragssatzung aufgehoben hat.

Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)

Auch bei der Straßenunterhaltung verweist der Bürgermeister auf fehlende personelle Kapazitäten, weshalb die – viel zu niedrigen – Haushaltsmittel gar nicht ausgegeben werden könnten. Hier hilft ein Blick in die GemHVO, genauer in den Paragraf 39 Absatz 1 Punkt 4: „Rückstellungen sind zu bilden für folgende ungewisse Verbindlichkeiten und unbestimmte Aufwendungen: im Haushaltsjahr unterlassene Aufwendungen für die Instandhaltung von Gegenständen des Sachanlagevermögens.“ In dem Zusammenhang ist auch der Absatz 3 von Bedeutung: „Rückstellungen dürfen nur aufgelöst werden, soweit der Grund für ihre Bildung entfallen ist.“ Ich gehe dabei davon aus, dass damit nicht gemeint ist, dass eine ganze Straßenkreuzung wegen unterlassener Straßenunterhaltung wortwörtlich in einen riesigen Krater „entfällt“, wie gerade in den Fernsehnachrichten zu sehen war.

Nachhaltigkeitssatzung

In einem Aufsatz aus dem Hessischen Landesrechnungshof wurden über die Wirkung einer Nachhaltigkeitssatzung berichtet. Dabei steht das Motiv der Generationengerechtigkeit im Vordergrund: die Ressourcen, die wir aktuell verbrauchen, auch aktuell zu erwirtschaften. Wir werden in der GRÜNEN Fraktion uns die Beispiel ansehen und darüber beraten, ob wir eine solche Nachhaltigkeitssatzung für die Stadt Groß-Umstadt beantragen werden. Diese Satzung wäre auch eine gute Grundlage, um mit den Bürgerinnen und Bürgern darüber zu diskutieren, was ist uns unsere Stadt wert, was können und was wollen wir uns in Zukunft leisten.

Bereits für 2016 ist im vorliegenden Doppelhaushalt ein Haushaltsausgleich erreicht. Das ist bereits an der deutlichen Entspannung bei SPD und CDU erkennbar. Der Druck den Haushalt weiter nachhaltig zu konsolidieren lässt nach. Auch aus diesem Grund werden wir dem Doppelhaushalt nicht zustimmen.

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