In welcher Form soll das Umstädter Stadtparlament tagen?

Der Vorstand der Umstädter GRÜNEN begrüßt ausdrücklich das Votum der GRÜNEN Stadtverordneten für eine vollständige ordentliche Sitzung der vorgesehenen Stadtverordnetenversammlung am 02.07.2020. Corona- bedingt mussten die letzten Sitzungen ausfallen. Stattdessen tagte zweimal der Haupt-und Finanzausschuss als „Notparlament“, um wichtige Beschlüsse zu fassen. Eine Änderung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) machte dies möglich.
Nun steht laut parlamentarischem Terminplan für den 2. Juli die nächste Stadtverordnetenversammlung an und es muss entschieden werden, in welcher Form sie stattfinden soll. Zur Diskussion steht, ein weiteres Mal als „Notparlament“ zu tagen. Das würde bedeuten, dass nur nicht aufschiebbare Beschlüsse gefasst werden können, die Liste der anstehenden Entscheidungen immer länger wird und auch die Fachausschüsse ausfallen. Weiterhin gibt es Vorschläge, das Parlament nur in halber oder drittel Besetzung tagen zu lassen.
Das Darmstädter Echo berichtete am 08.06.2020, dass der Kreistag auf Grund eines Gerichtsentscheides in kompletter Besetzung in der Umstädter Stadthalle tagen wird. Es wird angeführt, dass „das Recht auf aktive Teilnahme an der Beschlussbildung ein hohes Gut ist“. „Außerdem halten es die Darmstädter Richter angesichts der rückläufigen Bedrohungslage durch das Corona-Virus für möglich, eine Sitzung des Kreisplenums in einem Raum durchzuführen, in dem die Einhaltung der Abstandsregeln für die 71 Mandatsträger möglich ist.“ Unabhängig davon erkennt das Gericht an, dass sich Mandatsträger aus Sorge um ihre Gesundheit persönlich gegen eine Teilnahme entscheiden können. Mit dieser Argumentation sehen auch wir keinen Grund für Teilnahmebeschränkungen zur geplanten Stadtverordnetenversammlung am 2. Juli. Wenn schon das Kreisparlament mit 71 Abgeordneten in der Umstädter Stadthalle tagen kann, muss das auch mit den 37 Abgeordneten unseres Stadtparlaments möglich sein.
Zudem findet sich für eine zweidrittel oder halbe Besetzung des Stadtparlaments keine Grundlage in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO). Die Beschränkungen beruhen auf Freiwilligkeit und wären anfechtbar, wenn einzelne Mandatsträger überredet würden, ihrer Pflicht zur Teilnahme nicht nachzukommen. Trotz der Absprachen bliebe es möglich, dass einzelne Mandatsträger trotzdem erscheinen. Wir würden überdies demokratische, in der HGO beschriebene Spielregeln aufgeben, was uns zu Recht von der Öffentlichkeit vorgeworden werden könnte, in der sich diesbezüglich eine kritische Sensibilität entwickelt hat.
Insgesamt hat sich die Corona-Situation mit durchschnittlich 2 Neuerkrankungen pro Tag, bezogen auf 100.000 Einwohner im Landkreis DA-DI, entspannt. Die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung ist damit äußerst gering geworden, zumal wir davon ausgehen, dass bei einer Sitzung in der Stadthalle die Sicherheitsabstände und Hygieneregeln streng eingehalten werden.

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