Gemeinsamer Änderungsantrag mit SPD

Haushalt: Verkaufserlös Liegenschaft Wilhelm-Liebknecht-Straße

Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung verweist den Verwaltungsantrag zum Verkauf der Liegenschaft in der Wilhelm-Liebknecht-Straße in die zuständigen Ausschüsse und trifft zunächst keine Entscheidung über dessen Zukunft.

In den Beratungen des Ausschusses für Sozial- und Jugendangelegenheiten sowie des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Landwirtschaft und Verkehr sollen erst einmal alle relevanten Alternativen zum Verkauf geprüft werden, auf deren Grundlage die Stadtverordnetenversammlung anschließend über die Zukunft der Liegenschaft entscheiden kann.

Zu den relevanten Alternativen, die geprüft und beraten werden sollen, gehören Möglichkeiten zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Erst nach Vorstellung und Beratung der Ergebnisse in den Ausschüssen soll die Stadtverordnetenversammlung eine endgültige Entscheidung über die Zukunft der Liegenschaft treffen.

Begründung
Die antragstellenden Fraktionen von SPD und Grünen sind sich darüber einig, dass eine Entscheidung über den Verkauf der Liegenschaft in der Wilhelm-Liebknecht-Straße zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht wäre, schließlich gab es hierzu bisher keine ausreichende parlamentarische Beteiligung. Lediglich in einer Runde mit den Fraktionen, die am 9. Januar 2023 stattfand, wurde das Vorhaben kurz vom Bürgermeister angekündigt und findet sich nun in der langen Antragsliste zum Haushaltsentwurf als einer von 42 Änderungsanträgen der Verwaltung wieder, die auf der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ausgeteilt und erläutert wurde.

Daher soll in den zuständigen Ausschüssen zunächst einmal darüber diskutiert werden, auf welchem Wege man an dieser Stelle bezahlbaren Wohnraum schaffen könnte, bevor man eine Fläche in städtischem Besitz einfach verkauft. Als Grundstückseigentümer bieten sich hier nämlich ganz andere Chancen als auf Flächen in privatem Besitz. Besonders die Möglichkeiten der Erbpacht und/oder der Zusammenarbeit mit Bauvereinen sowie die bauliche Umsetzung nach klimaneutralen und nachhaltigen Kriterien soll hierzu geprüft und beraten werden.

Die antragstellenden Fraktionen von SPD und Grünen sind sich darüber einig, dass eine Entscheidung erst nach Abschluss dieser Ausschussberatungen erfolgen kann.

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