Antrag: Qualität des Grund- und Trinkwassers im Wasserschutzgebiet Umstadt-Süd – Möglichkeiten zur Verbesserung durch Ökolandbau

Beschlussvorschlag

  1. Der Magistrat wird gebeten, dem Ausschuss für Energie, Natur-, Umwelt- und Klimaschutz, Landwirtschaft und Forsten zu berichten, in welchem Umfang städtischen Flächen, getrennt nach Zone II, III a und III b, im Wasserschutzgebiet Umstadt-Süd („Haxenmühlebrunnen“) liegen. Zusätzlich klärt der Magistrat, ab welchem Zeitpunkt Bewirtschaftungsbestimmungen (z.B. Ökolandbau, Grünlandwirtschaft, Dauerkulturen), die das Auswaschungsrisiko für Nitrat minimieren, auf diesen Flächen umgesetzt bzw. in die Pachtverträge aufgenommen werden können.
    Weiter berichtet der Magistrat, welche sonstigen landwirtschaftlichen Nutzflächen sich in städt. Eigentum befinden, um diese ggf. gezielt mit Privatflächen im Wasserschutzgebiet tauschen zu können.
  2. Der Magistrat wird gebeten zu ermitteln, ob die Landeskirchen über Eigentum in diesem Wasserschutzgebiet verfügen. Im Hinblick auf den Beschluss der Ev. Kirchengemeinde Groß-Umstadt, für ihre landwirtschaftlichen Grundstücke auf die Umstellung auf Ökolandbau hinzuwirken, führt der Magistrat entsprechende Gespräche und berichtet dem Ausschuss für Energie, Natur-, Umwelt- und Klimaschutz, Landwirtschaft und Forsten über Stand und Möglichkeiten einer Umstellung.

Begründung
Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN in der Stadtverordnetenversammlung vom 20.02.2014 zur „Evaluierung des Otzberg-Programms“ wurde aufgrund der Beratungen im Technischen Beirat der Stadtwerke am 17.12.2015 sowie aktueller Erkenntnisse des Arbeitskreises „Trinkwasser“ der Lokalen Agenda neu gefasst.
Der Einzugsbereich der Brunnen im Bereich der Haxenmühle wird in der Grundwasserkartierung des Landes Hessen bezüglich Nitrat als hoch belastet dargestellt.
Die Nitratganglinien für das Rohwasser der 5 Brunnen im Bereich der Haxenmühle, die mit rd. 600.000 cbm etwa die Hälfte des Groß-Umstädter Trinkwassers liefern, zeigen seit 1999 einen kontinuierlichen Anstieg auf Werte um den Grenzwert von 50 mg/l, bei 2 Brunnen inzwischen sogar über 60 mg/l.
Erfolgreiche Beispiele zur nachhaltigen Verbesserung der Grund- und Trinkwasserqualität z.B. in Unterfranken („Aktion Grundwasserschutz Unterfranken“) und der Münchener Wasserwerke durch Ökolandbau geben Hinweise für eine wirkungsvolle Verbesserung, die sich auf Groß-Umstadt übertragen lassen. Den Handlungsbedarf unterstreicht das anhängige Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland wegen mutmaßlicher Versäumnisse beim Grundwasserschutz, ebenso der Nitratbericht 2016 der Bundesregierung. Der aktuelle Prüfbericht des Hessischen Rechnungshofes belegt, dass die bisherige gewässerschutzorientierte Beratung nicht ausreicht.

Der Beschluss wurde am 30. März 2017 von der Stadtverordnetenversammlung gefasst.

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