Antrag: Qualität des Grund- und Trinkwassers im Wasserschutzgebiet Umstadt-Süd – Monitoring

Beschlussvorschlag

  1. Der Magistrat berichtet dem Ausschuss für Energie, Natur-, Umwelt- und Klimaschutz, Landwirtschaft und Forsten jährlich über die Qualität des Rohwassers (vor der Aufbereitung zu Trinkwasser) der 5 Brunnen im Wasserschutzgebiet Umstadt-Süd, aus denen rund die Hälfte des Groß-Umstädter Trinkwassers gefördert und im Wesentlichen der Stadtteil Umstadt versorgt wird.
    In die Berichte sind Nitrat, Uran und die PBSM-Anteile (Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmittel) mit einzubeziehen.
    Zudem ist eine Zeitreihe der verfügbaren Nitrat- und Uran-Messwerte von 1990 an für die 5 Brunnen und die Grundwassermessstellen um die Brunnen beizufügen.
    Die Berichte sind regelmäßig jährlich, beginnend im November 2017 vorzulegen.
  2. Im Hinblick auf die Ursachen für die hohe Nitratbelastung des Rohwassers nahe bzw. über dem Grenzwert für Trinkwasser veranlasst der Magistrat – unter Wahrung des Datenschutzes – eine Auswertung der schlagweise vorliegenden Herbst-/Frühjahrs-Nitrat-Bodenuntersuchungen (Nmin) der Arbeitsgemeinschaft Gewässerschutz und Landwirtschaft (AGGL), die diese Untersuchungen auf der Grundlage des Kooperationsvertrages (§ 6 Abs. 1 in Verbindung mit § 5 Abs. 1) im Auftrag der Stadtwerke regelmäßig durchführt.

Die Auswertung soll folgende Daten umfassen:

  • Anzahl und Zeitpunkt der Bodenuntersuchungen je Jahr,
  • die Mittelwerte Herbst/Frühjahr in den 3 Beprobungstiefen (0-30, 30-60, 60-90 cm) mit deren Standardabweichung,
  • die Zahl der Nmin-Herbstwerte und die betroffene Fläche, bei denen die Grenzwerte im § 7 des Kooperationsvertrages überschritten werden, sowie
  • die Zahl der Untersuchungen und die betroffene Fläche in ha, bei denen die Differenz aus der Summe der Nmin-Werte/ha in den 3 Beprobungstiefen im Herbst und dem entsprechenden Wert im folgenden Frühjahr 10 bzw. 20 kg Nmin/ha überschreitet.

Die Auswertung soll erstmals für die Daten Herbst/Frühjahr 2013/14, 2014/15 und 2015/16 erfolgen und dem Ausschuss für Energie, Natur-, Umwelt- und Klimaschutz, Landwirtschaft und Forsten bis zum 01.08.2017 vorgelegt werden. Sie soll anschließend jährlich fortgeschrieben und jeweils bis zum 01.05. vorgelegt werden.

Das Hessische Landesamt für Naturschutz Umwelt und Geologie (HLNUG) soll vom Magistrat anhand dieser Auswertungen um eine Stellungnahme gebeten werden,

  • wie die hohen Nitratwerte und deren Anstieg erklärt werden können und
  • ob und ggf. bis wann die Maßnahmen des Otzbergprogramms eine nachhaltige Verringerung des Nitrateintrags in den Grundwasserkörper erwarten lassen.
  1. Der Magistrat erfragt bei der AGGL, welche Mengen an Phosphordünger im Wasserschutzgebiet Umstadt-Süd jährlich ausgebracht werden (auf der Grundlage von § 5 Abs. 2 des Kooperationsvertrages) und welche Mehrkosten durch die Verwendung von Uran-freiem Phosphordünger entstehen würden.

Begründung

Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN in der Stadtverordnetenversammlung vom 20.02.2014 zur „Evaluierung des Otzberg-Programms“ wurde aufgrund der Beratungen im Technischen Beirat der Stadtwerke am 17.12.2015 sowie aktueller Erkenntnisse des Arbeitskreises „Trinkwasser“ der Lokalen Agenda neu gefasst.

Der Arbeitskreis „Trinkwasser“ der Lokalen Agenda Groß-Umstadt befasst sich seit längerer Zeit mit der Wasserqualität in Groß-Umstadt. In einem öffentlichen Plenum am 08.02.2014 wurden Folgerungen und Empfehlungen aus einer Analyse der aktuellen Situation für Grund- und Trinkwasser vorgestellt, aus denen sich politischer Handlungsbedarf ergibt. In Besprechungen beim Hessischen Landesamt für Naturschutz Umwelt und Geologie (HLNUG), mit den Stadtwerken und mit der Arbeitsgemeinschaft Gewässerschutz und Landwirtschaft (AGGL, „Otzberg-Programm“) ergaben sich Hinweise zu den Ursachen und zu einer Verbesserung.

Der Einzugsbereich der Brunnen im Bereich des Wasserschutzgebietes Umstadt-Süd wird in der Grundwasserkartierung des Landes Hessen bezüglich Nitrat als hoch belastet dargestellt.

Die Stadt beteiligt sich – neben dem Land Hessen – seit über 15 Jahren am sog. Otzberg-Programm (AGGL) mit erheblichen Geldmitteln. Das Otzberg-Programm wurde seinerzeit als freiwillige Maßnahme aufgelegt, um wasserbehördliche Eingriffe zur Verringerung des Nitrateintrags abzuwenden. Die Nitratganglinien für das Rohwasser der 5 Brunnen im Bereich des Wasserschutzgebietes Umstadt-Süd, die mit rd. 600.000 cbm etwa die Hälfte des Groß-Umstädter Trinkwassers liefern, zeigen jedoch keinen Rückgang der Nitratbelastung, vielmehr einen kontinuierlichen Anstieg auf Werte um den Grenzwert von 50 mg/l, bei 2 Brunnen inzwischen sogar über 60 mg/l. Hierdurch ergeben sich erhebliche Probleme für die Wasserversorgung von Groß-Umstadt, die sich auch durch Zumischung von weniger belastetem Rohwasser nicht mehr lösen lassen.

Die BürgerInnen, die über die Wassergebühr und ihre Steuern das Otzberg-Programm finanzieren, haben einen Anspruch darauf zu erfahren, welche Wirkung mit ihrem Geld erzielt wird sowie ob und ggf. wann das angestrebte Ziel voraussichtlich erreicht werden kann. Der Neubau der Pumpstation im Wasserschutzgebiet Umstadt-Süd und die aktuellen Pläne zur Bereitstellung von Trinkwasser, das die Nitratgrenzwerte sicher einhält, erfordern eine schnelle Klärung der aufgeworfenen Fragen.

Den Handlungsbedarf unterstreicht zusätzlich das anhängige Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland wegen mutmaßlicher Versäumnisse beim Grundwasserschutz. Dasselbe ergibt sich aus dem Nitratbericht 2016 der Bundesregierung und aus einem aktuellen Prüfbericht des Hessischen Rechnungshofes, der die fehlende Effizienz der gewässerschutzorientierten Beratung feststellt.

Der Antrag wurde von der Stadtverordnetenversammlung am 11. Mai 2017 beschlossen.

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