Antrag: Groß-Umstadt beschafft sozial verträglich und ökologisch nachhaltig Februar 5, 2017Mai 26, 2022 BeschlussvorschlagDer Magistrat wird aufgefordert, einen Beitrag für eine sozialere und ökologisch nachhaltigere Beschaffung der Stadt zu leisten. Dazu wird zukünftig die Vergabe öffentlicher Aufträge ab einem Auftragswert von € 15.000 ohne Berücksichtigung der Mehrwertsteuer grundsätzlich an sozialen, ökologischen, umweltbezogenen und innovativen Anforderungen gemäß § 3 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes ausgerichtet.Gemeinsam mit allen anderen Zuschlagskriterien und der Bekanntgabe von deren Gewichtung sollen diese Anforderungen in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen genannt werden. Im Ausnahmefall sind die Gründe aktenkundig zu machen, warum die Kriterien nicht gefordert werden.Diese Regelung soll auch für die Aufträge der Eigenbetriebe und der Anstalten des öffentlichen Rechts in städtischer Trägerschaft gelten.Der Magistrat wird aufgefordert, im Haupt- und Finanzausschuss jährlich über die Beschaffungspolitik der Kommune zu berichten und pauschaliert darzustellen, für welche Aufträge soziale, ökologische, umweltbezogene und innovative Anforderungen in welcher Form gestellt und erfüllt wurden. BegründungÖffentliche Aufträge stellen einen wichtigen Wirtschaftsfaktor dar. 2013 machten öffentliche Aufträge ca. 17% des BIP der Europäischen Union aus. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen sind sie ein wichtiger UmsatzbringerDie öffentliche Auftragsvergabe stellt somit ein geeignetes Instrument dar, um einen Beitrag zum sozial und ökologisch nachhaltigeren Wirtschaften zu leisten. Mit der Novellierung des Hessischen Vergabegesetzes vom 19. Dezember 2014 wird den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, die Erhaltung sozialer und ökologischer Standards bei der Produktion von Gütern und der Bereitstellung von Dienstleistungen direkt zu fördern. Das novellierte Gesetz schafft damit mehr Rechtssicherheit bei der Definition von Vergabekriterien.Diese neue Chance gilt es auch in Groß-Umstadt zu nutzen, um fair und umweltvertäglich wirtschaftende Unternehmen am Markt zu stärken. Die Stadt Groß-Umstadt kann damit einen wertvollen Beitrag für die Wirtschaft und deren ArbeitnehmerInnen leisten. Der Beschluss wurde am 2. Februar 2017 von der Stadtverordnetenversammlung gefasst.