Antrag: Beschluss einer Nachhaltigkeitssatzung

Beschlussvorschlag

Der Magistrat wird beauftragt, eine Nachhaltigkeitssatzung zu entwerfen und der Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss vorzulegen.

In der Satzung soll geregelt werden, dass

  • bei einem im ordentlichen Ergebnis nicht ausgeglichenen Haushalt der Hebesatz für die Grundsteuer B angehoben wird bis der Ausgleich erzielt wird.
  • bei einem Überschuss im ordentlichen Ergebnis der Hebesatz der Grundsteuer B entsprechend wieder abgesenkt wird.
  • solange noch vorgetragenen Defizite bestehen ein Teil des Überschusses für einen Abbau dieser Defizite verwendet wird.

Begründung

Der Beschluss des Doppelhaushaltes 2015/2016 wendet bereits unterschiedliche hohe Hebesätze an, um einen Haushaltsausgleich zu erreichen. Mit einer Nachhaltigkeitssatzung wird dieses einmalige Vorgehen zum Prinzip der Haushaltsdisziplin der Stadt Groß-Umstadt auf Dauer erhoben. Damit wird dem Gedanken der Nachhaltigkeit und der Generationengerechtigkeit Rechnung getragen.

In einem Aufsatz weist Dr. Ulrich Keilmann, Leiter der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften beim Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs in Darmstadt auf die Vorteile einer Nachhaltigkeitssatzung hin:

„Mit dieser automatischen Sanktionierung von Haushaltsdefiziten drehen sich die bisherigen Anreizmechanismen um. Waren bislang für die Funktionsträger z. B. aufwandsintensive Leistungen auch für kleine Gruppen politisch attraktiv, wird es mit einer Nachhaltigkeitssatzung politisch unattraktiv, weil nunmehr sämtlichen Bürgern der Kommune erklärt werden muss, warum gerade diese Leistungen so und für alle zwingend notwendig sind.

Die Grundsteuer B wird daneben aus weiteren Gründen als besonders geeignete Grundlage für die oben beschriebene „ultima ratio” angesehen. Sie ist wenig konjunkturanfällig, belastet das Wirtschaftswachstum nicht oder nur unwesentlich und ist vergleichsweise sozialverträglich, weil Wohlhabende/Besserverdienende i.d.R. auch „besser” wohnen.“

Als vorbildhaft werden die Satzungen der Stadt Freudenberg (NRW) oder von Taunusstein (Hessen) angesehen.

Christian Flöter Fraktionsvorsitzender BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Der Antrag wurde am 24.07.2015 von allen anderen Fraktionen abgelehnt. Begründung: Man wolle die eigene Freiheit, zu entscheiden, nicht eingrenzen. Es wäre außerdem ein Fehlanreiz. Mit dem Automatismus der Grundsteuererhöhung würde die Stadtverordnetenversammlung ungehemmt Ausgaben beschließen.

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