Rede: Eine Kommunale Nachhaltigkeitssatzung als politische Selbstverpflichtung

Ein Beitrag zur Generationengerechtigkeit

Ich will meinen Beitrag in 3 Teile gliedern:

  • Was ist Nachhaltigkeit im doppischen Haushalt
  • Die Grundsteuer als kommunale Finanzquelle
  • Transparenz in der Haushaltspolitik

Was ist Nachhaltigkeit im doppischen Haushalt

Nach der UN Konferenz für Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro hat der Begriff Nachhaltigkeit einen gewaltigen Aufschwung erlebt. Heute ist jeder und alles irgendwie nachhaltig. Gemeinsam ist allen seriösen Nachhaltigkeitsdiskussionen die Idee, dass nur die Ressourcen verwendet werden, die sich in dem betrachteten Zeitraum wieder nachbilden.

In Folge der durch die Finanzkrise nicht mehr ausgeglichenen Haushalte sind einige Kommunen auf die Idee gekommen, das Prinzip der Nachhaltigkeit auch auf die kommunale Haushaltswirtschaft anzuwenden: nur die finanziellen Ressourcen verbrauchen, die in einer Periode eingenommen werden. Die kommunale Nachhaltigkeitssatzung war geboren.

Grundidee dieses Modells ist es, dass der Haushaltsausgleich im ordentlichen Gesamtergebnis zu erreichen ist. Sofern das nicht durch entsprechende aufwand- und ertragsseitige Konsolidierungsmaßnahmen gelingt, greift im Sinne einer „ultima ratio” ein Generationenbeitrag, der das Ausgleichsziel verbindlich fixiert. Konkret wird die Höhe des Hebesatzes der Grundsteuer B als sog. Generationenbeitrag so angepasst, bis die Lücke zwischen Erträgen und Aufwendungen geschlossen wird. Hierdurch werden Haushaltsdefizite faktisch unmöglich. Der Begriff „Generationenbeitrag“ bringt dabei zum Ausdruck, dass die Generation, die für den Ressourcenverbrauch verantwortlich ist, auch für die zur Finanzierung notwendigen Steuereinnahmen sorgt. Umgekehrt sorgt die Satzung dafür, dass bei Haushaltsüberschüssen die Grundsteuer auch wieder gesenkt wird.

In einer dritten Bestimmung sollen mit einem Teil der Haushaltsüberschüsse die vorgetragenen Defizite früherer Haushaltsjahre erst abgetragen werden, bevor die Grundsteuer auf das zum Ausgleich notwendige Maß gesenkt wird.

Der Leiter der überörtlichen Prüfungen beim Hessischen Rechnungshof Dr. Ulrich Keilmann weist in einem Artikel auf einen aus seiner Sicht sehr wichtigen Vorteil hin. „Mit dieser automatischen Sanktionierung von Haushaltsdefiziten drehen sich die bisherigen Anreizmechanismen um. Waren bislang für die Funktionsträger z. B. aufwandsintensive Leistungen auch für kleine Gruppen politisch attraktiv, wird es mit einer Nachhaltigkeitssatzung politisch unattraktiv, weil nunmehr sämtlichen Bürgern der Kommune erklärt werden muss, warum gerade diese Leistungen so und für alle zwingend notwendig sind.“ Die Quelle ist im Antrag genannt.

Zur Erinnerung: das Stichwort lautet Generationengerechtigkeit.

Die Grundsteuer als kommunale Finanzquelle

Dieses vorgeschlagene Prinzip haben wir ja bereits im Doppelhaushalt 2015/2016 angewandt. Allerdings ist das Thema Steuererhöhung geeignet, bei Politikern und Politikerinnen Panik und Schnappatmung auszulösen. Biologisch wird bei Panik das Hirn abgeschaltet, damit es einer notwendigen Fluchtreaktion nicht im Wege steht. Aber vor der Frage, wie denn die kommunalen Dienstleistungen und Angebote finanziert werden können, ist Flucht die falsche Reaktion. Also müssen wir über Steuern reden.

Die Grundsteuer B ist eine besonders geeignete, um das kommunale Leistungsangebot verlässlich abzusichern. Sie ist weniger konjunkturanfällig als der Gemeindeanteil an Einkommens- oder gar Gewerbesteuer, belastet das Wirtschaftswachstum nicht oder nur unwesentlich und ist vergleichsweise sozialverträglich, weil Wohlhabende und Besserverdienende i.d.R. auch „besser” wohnen. Da sie als Mietnebenkosten abrechenbar ist wird sie tatsächlich von allen Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt gezahlt.

Statt Schnappatmung brauchen wir im Rahmen des Bürgerhaushalts – der dadurch auch aufgewertet würde – eine Diskussion mit unserer Bürgerschaft zum Thema „Was ist mir meine Stadt wert?“ Und dort können wir auch mit der Frage der Höhe der Grundsteuer B gut bestehen.

Transparenz in der Haushaltspolitik

Mit dem Bürgerhaushalt ab dem Jahr 2000 haben wir uns der Transparenz in der Haushaltspolitik verpflichtet. Wir betrachten Bürgerbeteiligung als ein hohes Gut und ein wichtiges Element, der Politikverdrossenheit entgegen zu wirken. Die Beteiligung war nie so, wie wir uns das erhofft hatten. Aber Beteiligung entsteht aus Betroffenheit und bis jemand vom Haushalt mal wirklich betroffen ist, muss schon viel passieren. Aber in das Beteiligungskonzept Bürgerhaushalt passt sehr gut die Frage hinein, was ist mir meine Stadt wert und was bin ich bereit an Grundsteuer zu bezahlen.

Dazu gehört aber auch, dass wir sagen, was wir mit den bisherigen Einnahmen machen. Der doppische Haushalt stellt den „Werteverzehr“, also die Abnutzung des kommunalen Eigentums dar. Dieser Werteverzehr muss im Haushalt mit Einnahmen hinterlegt werden. Am Beispiel der Straßenunterhaltung will ich es in den Zahlen des Haushalts 2015 deutlich machen.

Im Haushalt werden für Groß-Umstadts Straßen rund 840 TEUR an Abschreibung eingeplant. Im Schnitt der letzten 5 Jahre wurden aber nur 480 TEUR in die Straßenunterhaltung investiert. Der Rest wurde an anderen Stellen im Haushalt verwendet. Die Abschreibung soll eigentlich die Kosten darstellen, die für den Unterhalt und eine irgendwann notwendige Neubeschaffung notwendig sind. Aus Konsolidierungsgründen haben wir dieses strukturelle Haushaltsdefizit hingenommen. Transparent ist das nicht.

Dr. Keilmann weist in seinem Artikel darauf hin, dass die Politik sich mit einer Nachhaltigkeitssatzung nicht mehr für tolle Leistungen loben kann, sondern für die daraus entstehende Grundsteuererhöhung geradestehen muss. Wenn wir die Bürgerschaft von der Notwendigkeit der Leistung überzeugen können, werden sie die eventuell dafür notwendig Steuererhöhung auch akzeptieren.

Stadtverordnetenversammlung am 24.07.15
Christian Flöter
Fraktionsvorsitzender

Zum Antrag

Artikel kommentieren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.

Hello world.

This is a sample box, with some sample content in it.