Gedanken zur Meinungsfreiheit März 22, 2024März 20, 2024 „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten…“. Dieses Recht ist ein wesentlicher Teil der Grundrechte, die den Menschen im Grundgesetz Art 5 (1) zugestanden werden, und damit ein wichtiger Teil unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung. Man darf jederzeit sagen, wenn man anderer Meinung ist. Man darf protestieren, wenn man seine oder die Rechte anderer zu Unrecht eingeschränkt sieht. Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist sehr weitgehend. Aber die Meinungsfreiheit wird beschränkt durch Art 1 (1) des Grundgesetzes „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ und durch Art 5 (2) „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und dem Recht der persönlichen Ehre“. Es ist sehr beunruhigend, dass unter dem Vorwand der freien Meinungsäußerung zunehmend die Würde und persönliche Ehre von Menschen geschmäht, diese beschimpft und bedroht werden. Das geht teilweise über das grundgesetzlich garantierte Maß an Meinungsfreiheit hinaus. Oft geht es aber auch nur in einen Graubereich hinein, indem vielleicht kein formaler Gesetzesverstoß vorliegt, aber dennoch die Absicht, Hass zu säen, offensichtlich ist. Und bei Menschen, die dafür empfänglich sind, kann das (beabsichtigt oder unbeabsichtigt) im schlimmsten Falle Gewalthandlungen auslösen. Jeder, der seine Meinung äußert, als Politiker oder als Privatmensch, sollte daher auch bedenken, was er damit auslösen kann. Zu einvernehmlichen Lösungen und Kompromissen gelangt man nur durch gegenseitiges Zuhören und Austausch von Argumenten, nicht durch persönliche Angriffe und Anfeindungen gegen Personen, Parteien oder gesellschaftliche Gruppen. Bündnis 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD, FDP und BVG Groß-Umstadt