Satzung zum verpflichtenden Einbau von Regenwasserzisternen bei Neubauten

Beschlussvorschlag:
Der Magistrat der Stadt Groß-Umstadt wird beauftragt bis zum 30. April 2022 einen Zeitplan für die Erstellung einer Satzung zum verpflichtenden Einbau von Regenwasserzisternen bei Neubauten zu erstellen.

Begründung:
Nach §37 Abs. 4 HWG (Hessischen Wassergesetzes) hat die Stadt die Möglichkeit den Einbau von Zisternen vorzuschreiben. Siehe hierzu auch die Nachbarkommune von Groß-Umstadt, die Stadt Dietzenbach, die solch eine Satzung seit einigen Jahren umgesetzt hat.
Da wir aufgrund des Klimawandels mit einer Zunahme von Dürre und Starkregenereignissen in den nächsten Jahren rechnen müssen, ist es erforderlich, über neue Möglichkeiten im Umgang mit Regenwasser nachzudenken.
Aktuell bezieht sich die Strategie im Umgang mit Regenwasser lediglich auf eine rasche und direkte Ableitung von Regenwasser über Kanäle und Ableitungssysteme. Zudem werden leider immer noch große Mengen an Trinkwasser beispielsweise für Garten und Toiletten verwendet.
Wasser ist jedoch ein so kostbares Gut, dass der Wasserverbrauch unbedingt geschont werden muss, um einem weiteren Absinken des Grundwasserspiegels entgegenzuwirken. Aber auch, um in Hitzeperioden ausreichend Wasser für die Versorgung sicher zu stellen.
Hierzu könnte der verpflichtende Einbau von Zisternen bei Neubauten einen Beitrag leisten.

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