Ausweisung der Fraktionsmittel nach § 36 (4) HGO im Haushalt

Beschlussvorschlag

Der Magistrat der Stadt Groß-Umstadt wird beauftragt, die den Fraktionen nach § 36 Abs.4 der Hessischen Gemeindeordnung zur Verfügung gestellten Mittel im Haushaltsplan auszuweisen. In diesem Zusammenhang bitten wir um eine Aufstellung aller Zuweisungen (z.B für Klausurtagungen, Schulungen, Reisekosten) die in der letzten Legislaturperiode an die einzelnen Fraktionen erfolgt sind.

Begründung

Die den Fraktionen nach § 36 Abs.4 der Hessischen Gemeindeordnung zur Verfügung gestellten Mittel sind laut Hessischer Gemeindeordnung im Haushaltsplan auszuweisen. Bisher sind in den Haushaltsplänen Groß-Umstadt an der Stelle „Zuwendungen an
Fraktionen“ keine Angaben hinterlegt. Dieses Vorgehen entspricht somit nicht den Vorgaben der Hessischen Gemeindeordnung.
In anderen Städten ist es gängige Praxis, den einzelnen Fraktionen feste Beträge für die Erfüllung von Fraktionsarbeiten im Haushaltsplan einzustellen. Es entspricht den rechtlichen Erfordernissen, dass die Verwendung dieser Gelder zweckgebunden ist und von den Fraktionen ggf. entsprechend nachgewiesen werden muss.
Ein solches Vorgehen würde Transparenz im Umgang mit Fraktionszuweisungen schaffen.

Beschluss: Einstimmig beschlossen

Artikel kommentieren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.

Hello world.

This is a sample box, with some sample content in it.