Ausweisung der Fraktionsmittel nach § 36 (4) HGO im Haushalt Juni 16, 2021Juli 8, 2022 Beschlussvorschlag Der Magistrat der Stadt Groß-Umstadt wird beauftragt, die den Fraktionen nach § 36 Abs.4 der Hessischen Gemeindeordnung zur Verfügung gestellten Mittel im Haushaltsplan auszuweisen. In diesem Zusammenhang bitten wir um eine Aufstellung aller Zuweisungen (z.B für Klausurtagungen, Schulungen, Reisekosten) die in der letzten Legislaturperiode an die einzelnen Fraktionen erfolgt sind. Begründung Die den Fraktionen nach § 36 Abs.4 der Hessischen Gemeindeordnung zur Verfügung gestellten Mittel sind laut Hessischer Gemeindeordnung im Haushaltsplan auszuweisen. Bisher sind in den Haushaltsplänen Groß-Umstadt an der Stelle „Zuwendungen anFraktionen“ keine Angaben hinterlegt. Dieses Vorgehen entspricht somit nicht den Vorgaben der Hessischen Gemeindeordnung.In anderen Städten ist es gängige Praxis, den einzelnen Fraktionen feste Beträge für die Erfüllung von Fraktionsarbeiten im Haushaltsplan einzustellen. Es entspricht den rechtlichen Erfordernissen, dass die Verwendung dieser Gelder zweckgebunden ist und von den Fraktionen ggf. entsprechend nachgewiesen werden muss.Ein solches Vorgehen würde Transparenz im Umgang mit Fraktionszuweisungen schaffen. Beschluss: Einstimmig beschlossen