Antrag: Begrünungsgebot

Beschluss:

Die Stadt Groß-Umstadt nimmt in zukünftigen Bebauungsplänen folgende Festsetzung auf:

1. Die nach Abzug der überbauten sowie befestigten Flächen verbleibenden Freiflächen sind vollständig zu begrünen oder zu bepflanzen und im Bestand zu unterhalten. Mindestens 25% dieser Freiflächen sind mit standortgerechten und einheimischen Bäumen und Sträucher zu bepflanzen oder als Blühwiese auszubilden.

Die Verwendung von nicht heimischen Koniferen als Gruppen- oder Hecken-pflanzung ist unzulässig.

2. Splitt-, Stein-, Kies- und Schotterflächen sind unzulässig.

3. Ausnahmen bilden Stellplatz, Carport, Garagenzufahrten, Hauseingänge.

Begründung:

Die Hess. Bauordnung sagt in §8 Absatz 1:

„Die nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke sind 1. Wasserdurchlässig zu belassen oder herzustellen und 2. zu begrünen oder zu bepflanzen, soweit sie nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden. Satz

1 findet keine Anwendung, soweit Bebauungspläne oder andere Satzungen Festsetzungen zu den nicht überbauten Flächen treffen“.

Gemäß dieser gültigen Gesetzeslage sollen in Groß-Umstadt keine Vorgärten bzw. Gärten mehr zu angeblich pflegeleichten Flächen mit Splitt, Schotter oder Steinwüsten angelegt werden können. Die frühere – für Insekten so notwendige Blütenvielfalt – wird zu artenarmen Steinwüsten umgewandelt.

Nektar und Pollen sind dabei nicht mehr zu finden.

Häufig werden zudem Neophyten gepflanzt, die sich außerhalb des Gartens ausbreiten, heimische Pflanzen verdrängen und hiesigen Tieren kaum oder gar keine Nahrung anbieten.

Das Thema Insektensterben ist längst hochaktuell. Die Gesamtmasse der Insekten hat drastisch abgenommen. Da Insekten am Anfang der Nahrungskette stehen, setzt sich die Beeinträchtigung des Ökosystems nach oben fort: Vögel Reptilien, Amphibien und selbst Fische sind betroffen. Ganz zu schweigen von der Funktion der Insekten für die menschliche Nahrungskette.

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Die Stadt Groß-Umstadt nimmt in zukünftigen Bebauungsplänen folgende Festsetzung auf:

1. Die nach Abzug der überbauten sowie befestigten Flächen verbleibenden Freiflächen sind vollständig zu begrünen oder zu bepflanzen und im Bestand zu unterhalten. Mindestens 25% dieser Freiflächen sind mit standortgerechten und einheimischen Bäumen und Sträucher zu bepflanzen oder als Blühwiese auszubilden.

Die Verwendung von nicht heimischen Koniferen als Gruppen- oder Hecken-pflanzung ist unzulässig.

2. Splitt-, Stein-, Kies- und Schotterflächen sind unzulässig.

3. Ausnahmen bilden Stellplatz, Carport, Garagenzufahrten, Hauseingänge.

Begründung:

Die Hess. Bauordnung sagt in §8 Absatz 1:

„Die nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke sind 1. Wasserdurchlässig zu belassen oder herzustellen und 2. zu begrünen oder zu bepflanzen, soweit sie nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden. Satz

1 findet keine Anwendung, soweit Bebauungspläne oder andere Satzungen Festsetzungen zu den nicht überbauten Flächen treffen“.

Gemäß dieser gültigen Gesetzeslage sollen in Groß-Umstadt keine Vorgärten bzw. Gärten mehr zu angeblich pflegeleichten Flächen mit Splitt, Schotter oder Steinwüsten angelegt werden können. Die frühere – für Insekten so notwendige Blütenvielfalt – wird zu artenarmen Steinwüsten umgewandelt.

Nektar und Pollen sind dabei nicht mehr zu finden.

Häufig werden zudem Neophyten gepflanzt, die sich außerhalb des Gartens ausbreiten, heimische Pflanzen verdrängen und hiesigen Tieren kaum oder gar keine Nahrung anbieten.

Das Thema Insektensterben ist längst hochaktuell. Die Gesamtmasse der Insekten hat drastisch abgenommen. Da Insekten am Anfang der Nahrungskette stehen, setzt sich die Beeinträchtigung des Ökosystems nach oben fort: Vögel Reptilien, Amphibien und selbst Fische sind betroffen. Ganz zu schweigen von der Funktion der Insekten für die menschliche Nahrungskette.

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2 Kommentare

  1. Super Idee, hoffentlich hat das Ordnungsamt genug Kapazitäten um es zu überprüfen, bei uns werden leider schon die einfachsten Anordnungen zu Ausgleichsflächen nicht staatlich überprüft sondern nur von uns ehrenamtlichen im Naturschutz.

    Gutes Vorbild seid Ihr in der Verordnung auf jeden Fall.

    Ich habe diese Idee mal wiedergeleitet an unsere Grünen in Michelstadt bzw. Kreis.

    Liebe Grüße von einer grünen Monika Fuhrig

Hello world.

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