Anfrage

Klimaneutralität

Anfrage an den Magistrat zur Stadtverordnetenversammlung am 31.03.2022

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Blick auf das Ziel der Klimaneutralität bis 2040 bitten wir Sie um die Beantwortung der
folgenden Fragen:

  1. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Stadt Groß-Umstadt derzeit um das Ziel der
    Klimaneutralität im Bereich der städtischen Liegenschaften zu erreichen?
  2. Welche Maßnahmen hat die Stadt Groß-Umstadt bereits durchgeführt, um zu bis 2040
    eine weitgehend klimaneutrale Verwaltung zu erreichen?
  3. Welche Förderungsanträge sind aktuell in Planung, um Mittel für Klimaschutzmaßnamen
    zu generieren?
  4. Welche Förderungen werden aktuell zur Sanierung der städtischen Liegenschaften in
    Anspruch genommen?

Begründung:
Mit der Änderung des Klimaschutzgesetzes am 31. August 2021 hat die Bundesregierung die
Klimaschutzvorgaben verschärft und das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 verankert.
Bis 2030 sollen die Emissionen um 65 % gegenüber 1990 sinken.
Die europäische Union hat sich zum Ziel gesetzt bis 2050 klimaneutral zu sein. Bis 2030
sollen 55 % der Treibhausgase im Vergleich zu 1990 einsparen.
Dies erfordert Anstrengungen und Anpassungsstrategien und -pläne in nahezu allen
Bereichen.
Im Jahr 2022 beträgt der CO2-Preis bereits 30 Euro pro Tonne. Der Preis für eine Tonne CO2 wird
jährlich angehoben und soll somit im Jahr 2025 bereits 55 Euro pro Tonne kosten.
Sie macht Kraft- und Brennstoffe im Verkehrs- und Gebäudebereich teurer.
Dies bedeutet, dass verbleibende Emissionen zunehmend teurer werden, wenn diese
vollständig ausgeglichen werden müssen.
In Groß-Umstadt ist der umfangreiche Gebäudebestand ein bestimmender Faktor für das
Erreichen der Klimaziele. Änderungen im Gebäudebestand sind kostenintensiv,
Veränderungen an Bauteilen oder Gebäuden werden daher sinnvollerweise dann
vorgenommen, wenn diese ihre Nutzungsdauer erreicht haben. Dadurch sind Fortschritte in
diesem Sektor allerdings besonders träge.
Die Umsetzung des Klimaschutzes hat auch finanzielle Auswirkungen:
So sind in diesem Zusammenhang relevant:

  • die Nutzung aktueller und zeitlich begrenzter Fördermaßnahmen im Bereich Klimaschutz
    und Klimaanpassung durch Land und Bund
  • steigende CO2-Bepreisung
    Als Klimakommune erhalten wir eine besondere und erhöhte (!) Unterstützung durch das
    Land Hessen.
    Insbesondere in Zeiten knapper Kassen halten wir es deshalb für wichtig, mit Blick auf das
    Ziel der Klimaneutralität, die erforderlichen Maßnahmen zeitnah zu planen, Förderungen in
    Anspruch zu nehmen und die geplanten Maßnahmen umzusetzen.

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