Beschlussantrag:
Das Kriterium 7 wird mit dem Wort „idealerweise“ ergänzt:
Änderung:
7. Eine ausgewogene Verteilung ohne übermäßige Konzentrationen sollte bei der Anlagenplanung im Fokus stehen, daher sollen einzelne Solarparks idealerweise auf eine maximale Fläche von 5 ha begrenzt werden.
Begründung:
Eine strikte Beschränkung auf 5 ha würde die Möglichkeiten der gewünschten Einzelprüfung unnötig beschränken da einige Anträge dann erst gar nicht gestellt würden obwohl sie gut zu den anderen Kriterien passen.
Zum ursprünglichen Antrag:
https://parlamentsinfo.gross-umstadt.de/getfile.asp?id=91759&type=do
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