Änderungsantrag zum Bebauungsplan „Semd Buschweg“

Beschlussvorschlag
Zu dem in der Bauausschussitzung am 12.02.2019 vorgestellte Entwurf zum Bebauungsplan in „Semd Buschweg“ sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
1. Der Bebauungsplan ist wie folgt zu verdichten:
Für die mit 1 gekennzeichneten Bebauungsflächen soll, mit Ausnahme des südöstli- chen Eckgrundstücks, in Richtung Osten und Norden eine 2-geschossige Bauweise er- möglicht werden.
Generell soll Reihenhausbebauung zulässig sein.
2. Die mit 3 ausgewiesene Fläche ist für Sozialen Wohnungsbau zu reservieren. Der Sozi- ale Wohnungsbau soll mit einem Investorenmodell unter besonderer Beachtung des „integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes Groß-Umstadt“realisiert werden.
3. Die westlich des Baugebietes ausgewiesene Grün- und Retentionsfläche soll mit einer regionalen und insektenfreundlichen Bepflanzung versehen werden.
4. Für die von der Stadt zu veräußernden Flächen ist in den Grundstückskaufverträgen der „Plus-Energie-Standard“ für den Hausbau vorzuschreiben.
5. Es ist zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Dachflächenentwässe- rung über Zisternenanlagen sowie ein getrennter Wasserkreislauf für Brauchwasser aus der Zisterne für Garten und WC vorgeschrieben werden kann.

6. Für das Baugebiet ist eine insektenfreundliche Beleuchtung einzuplanen.

Begründung
Zu 1: In dem vorgesehenen Baugebiet „Semd Buschweg“ wird durch die geplante Bebauung bestes Ackerland der landwirtschaftlichen Nutzung endgültig entzogen.
Im Bundesdurchschnitt werden täglich ca. 62 ha (ca. 88 Fußballfelder) als Siedlungs- oder Verkehrsfläche neu ausgewiesen, so teilt das Bundesumweltministerium mit und hat im Ja- nuar 2017 mit der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2018“ ein grundsätzli- ches Umsteuern im Flächenverbrauch angestoßen.
Durch die Zulassung von Reihenhausbebauung, DHH und einer teilweisen Aufhebung der Be- schränkung auf 1 Vollgeschoss wird eine bessere Ausnutzung der Fläche erreicht und kommt somit der Nachhaltigkeitsstrategie entgegen.
Zu 2.: Damit wird dem Beschluss vom 13.07.2016 zur Ausweisung von Neubaugebieten in den Stadtteilen Rechnung getragen. Hier heißt es: „Um sozialen Wohnungsbau räumlich ver- teilt zu realisieren, werden in den Stadtteilen hierfür Bauflächen, dem jeweiligen Stadtteil und Baugebiet angemessen, vorgesehen.“ Mit dem potenziellen Investor soll über die Be- rücksichtigung eins möglichst hohen Energiestandards verhandelt werden, deshalb der Ver- weis auf das Klimaschutzkonzept.
Zu 3: Bei der vorgesehenen Bepflanzung durch Obstbäume stellt sich die Frage der Pflege. BUND und NABU sind bereits jetzt ausgelastet. Sinnvoller ist eine Bepflanzung mit insekten- freundlichen, regionalen Pflanzen.
Zu 4: Es ist zu erwarten, dass etliche Grundstücke über die Stadt verkauft werden können. Für diese Grundstücke ist in den Grundstückskaufverträgen der „Plus-Energie-Standard“ für den Hausbau vorzuschreiben.
Für die von privat veräußerten Flächen ist das laut Gesetzeslage leider nicht möglich.
Zu 5.: Es ist nicht einzusehen, warum wertvolles Trinkwasser für Gartenbewässerung und WC-Spülung benutzt werden soll.
Zisternen dienen auch als Puffer bei größeren Regenmengen. Das Wasser wird danach do- siert über die Toilettenspülung wieder abgegeben und kommt in trockenen Zeiten als Gieß- wasser wieder der Natur zu Gute.
Zu 6.: Die Leuchten sollen beispielsweise eine Richtcharakteristik nach unten aufweisen, ge- gen das Eindringen von Insekten geschützt sein, keine UV-Strahlung emittieren und eine in- sektenfreundliche Lichtfarbe aufweisen. Möglich wäre, dass die Festlegungen für den „Um- städter Bruch“ hier Anwendung finden.

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