Änderungsantrag: Flächennutzungsplan 2. Änderung Februar 5, 2020Mai 2, 2022 Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, anbei ein Änderungsantrag mit der Bitte um Berücksichtigung in der nächsten Stadtverordnetenversammlung. Mit freundlichen Grüßen Siegfried HartleifFraktionsvorsitzender Änderungsantrag zur Verwaltungsvorlage „Flächennutzungsplan 2. Änderung“ Beschluss Die Verwaltung wird beauftragt, schriftlich bei Hessen Mobil nachzufragen, ob der im Verkehrsgutachten (Verkehrsuntersuchung Gewerbegebiet West, Groß-Umstadt, Arbeitsstand 04.03.2019 von R+T Verkehrsplanung) unter Planfall A angenommene Verkehr, abzüglich der nicht mehr betrachteten Fläche von 2,5 ha, über einen im oben genannten Verkehrsgutachten als leistungsfähig ausgewiesenen Turbo-Kreisverkehr am Knoten K2 (Hauptzufahrt Groß-Umstadt: B 45 / Otto-Hahn-Straße) abgeführt werden kann, bzw. unter welchen Randbedingungen der Verkehr über den Knoten K2 abgeführt werden kann. Begründung Wie bereits bekannt, wünschen wir keinen über den aktuell rechtskräftigen FNP hinausgehende Flächenverbrauch im Gebiet südlich der L3115/östlich der B45. Aus diesem Grunde möchten wir auch die mit dem FLN 2. Änderung vorgesehene neue Erschließungsstraße vermeiden. Wir befürchten, dass bei einmal vorhandener Erschließungsstraße der Druck wächst, doch noch weitere Flächen als Gewerbegebiete auszuweisen. Es müsste Ackerland bester Güte geopfert werden. Wir glauben, dass durch die Folgen der Klimaprobleme Ackerland in Zukunft immer wertvoller für die Ernährung der Bevölkerung wird. Nach Auswertung der vorliegenden Verkehrsuntersuchung gehen wir davon aus, dass die geplante Erschließungsstraße entbehrlich ist, wie im Folgenden begründet: Auf S. 4 des Gutachtens werden die Planfälle angeführt. Wir treten für die Umsetzung von Planfall A ein, der die Vollentwicklung des Gewerbegebietes und die Realisierung der Nordspange berücksichtigt aber ohne die Entlastungsstraße, d.h. die Anbindung an die L3115 auskommt. Der Verkehr wird über die Otto Hahn Straße auf die B45 geführt. Auf S. 6 wird angeführt, dass bei Planfall A die Verkehrsmenge der L 3115 deutlich unter das heutige Niveau sinkt und die Verkehrsmenge der Georg-August-Zinn-Straße fast halbiert wird. In Anlage 5 wird tabellarisch aufgelistet welche Auswirkungen die Planfälle auf die Verkehrsknoten haben. Dem Knoten K2 (Hauptzufahrt Groß-Umstadt: B 45 / Otto-Hahn-Straße) wird bei Planfall A und einem Ausbau als Turbokreisel die Leistungsfähigkeit B (bei einer Skala von A-F) bescheinigt. Schaut man sich in der Tabelle den von der Verwaltung gewünschten Planfall B (Entlastungsstraße mit Anbindung an die L3115) an, sieht man, dass auch diese Variante nicht ohne einen Turbokreisel am Knotenpunkt K2 auskommt. Die Zustimmungskriterien für Hessen Mobil wären also bei beiden Planfällen annähernd gleich. Wir gehen weiterhin davon aus, dass die vorliegende Verkehrsuntersuchung den geltenden Vorschriften entspricht. Ein Einverständnis von Hessen Mobil für die Realisierung von Planfall A sehen wir deshalb als realistisch an.