Antrag

Überarbeitung Agenda 21-Prozess

Gemeinsamer Beschlussantrag mit der BVG

Der Agenda-21 Prozess soll überarbeitet werden. 

Nachdem der Agenda-21-Prozess seit 1999 erfolgreich begonnen worden ist, soll eine Neuausrichtung mit dem Ziel erfolgen, innovative, transparente und zielorientierte neue Wege für die Bürgerbeteiligung zu finden

Die Neuausrichtung der Bürgerbeteiligung und Konzentration der Ressourcen soll umfassen: 

  • Niederschwellige städtische Projektförderung (personell und/oder infrastrukturell) von Bürgerengagement (Kultur, Dorfleben in den Stadtteilen, Stadtbildpflege, Nachhaltigkeit) 
  • Initiierung und Durchführung von konkreten Beteiligungsprozessen (Bsp.: „Wachstum unserer Stadt“) 
  • Aufbau und Ausbau digitaler Beteiligungsmöglichkeiten 
  • Weiterverfolgung der Bekanntmachung und Umsetzung der 17 SDGs innerhalb der Stadtgesellschaft und -verwaltung Eine Abschlussdefinition des Agenda21-Prozesses ist das Bestreben, innovative, transparente und zielorientierte neue Wege für Bürgerbeteiligung zu finden. Dies zeigt auch der Antrag aus der Stadtverordnetenversammlung, bei einem „Zukunftsforum“ Bürgerschaft zum Thema Wachstum der Stadt mit einzubeziehen.

Bis zum Abschluss dieser Überarbeitung mit entsprechender Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung soll der bestehende Agenda-21 Prozess fortgeführt werden.

Eine Überleitung der bestehenden Aktivitäten in die Nachfolgeform des Agenda-21 Prozesses muss ein Bestandteil der Neuausrichtung sein.

Begründung:

Mit dem unveränderten gültigen Stadtverordnetenbeschluss vom 29.10.2020 wurde das Kommunale Handlungsprogramm (KHP) für weitere 5 Jahre fortgeschrieben. Es ist nicht erkennbar, was sich seit diesem Beschluss geändert hat, dass eine sofortige Beendigung des Agenda-21 Prozesses erforderlich wäre.

Groß-Umstadt ist stolz auf seine Bürgerbeteiligung. Bevor man den Agenda-21 Prozess beendet, ist zunächst einmal ein verlässlicher Rahmen zu schaffen, der Verfahren und personelle Ausstattung festlegt, wie die Bürgerbeteiligung zukünftig geregelt werden soll. Eine von Vertrauen und Verlässlichkeit geprägte Bürgerbeteiligung sollte auch bedeuten, dass man die Bürger:innen über diesen geplanten Schritt  informiert und sie nicht vor vollendete Tatsachen stellt.

Mit der jetzt beantragten ersatzlosen Beendigung des Agenda-21-Prozesses wird der Bürgerbeteiligung eine sichere Grundlage genommen. Dies ist auch deshalb unakzeptabel, da es aktive Gruppen gibt wie z.B. die Klimagruppe, die sich aktiv mit der CO2-Minderung im Wohnbereich (Wärmewende) befasst.

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