Eckwerteantrag Klimaneutralität der städtischen Gebäude April 19, 2023Mai 10, 2023 Beschlussvorschlag Die erforderlichen und bis zum Jahr 2040 absehbaren Maßnahmen zur Renovierung und Instandhaltung der städtischen Gebäude und Liegenschaften in Groß-Umstadt werden einem terminierten Maßnahmenplan dargestellt. Dies erfolgt zur Sicherstellung der Ziele: Erreichung und Sicherstellung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2040 Ermittlung des jährlichen erforderlichen Finanzbedarfs Zeitgerechte Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel im städtischen Haushalt. Begründung Die von Deutschland eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen aus dem Pariser Abkommen erfordern die gemeinsame Anstrengung des Bundes, der Länder und der Kommunen.Entsprechende, kurzfristige, umfangreiche und großzügige Förderprogramme stehen von EU, Bund und Land derzeit zur Verfügung und sollten in diesem Zusammenhang auch aus Kostengründen zur Erreichung der Klimaneutralität in Groß-Umstadt eingesetzt und genutzt werden.