Änderungsantrag: Festlegung des Termins für die Bürgermeisterwahl

Beschlussvorschlag:
Der Wahltermin für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Stadt GroßUmstadt wird auf den 20.03.2022 festgelegt.

Begründung:
Die Wahl des Bürgermeisters sowie eine evtl. notwendig werdende Stichwahl finden nach § 42 Kommunalwahlgesetz (KWG) an einem Sonntag statt. Der Wahltag wird mit dem Tag der Stichwahl durch die Vertretungskörperschaft (Stadtverordnetenversammlung) bestimmt.
Die Amtszeit von Herrn Bürgermeister Joachim Ruppert endete unvorhergesehen am 26.11.2021. Nach den Vorschriften der Hess. Gemeindeordnung §42 (3) muss die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters bei unvorhergesehenem Freiwerden innerhalb von vier Monaten durchgeführt werden.
Ausschlaggebend für die Wahrung der Frist ist die Hauptwahl und nicht die Stichwahl. Dies bedeutet, dass die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters in Groß-Umstadt bis zum 26.03.2022 durchzuführen ist.
Die Frist für die öffentliche Bekanntmachung des Wahl- und Stichwahltermins ist 90 Tage vor dem Wahltag und wäre somit am 20.12.2021.
Bei dem Wahltermin vom 06. März müssten die Wahlvorschläge bis zum 27.12.2021 18:00 Uhr spätestens abgegeben werden. Aufgrund der Feiertage wäre eine Abgabe am 10. Januar 2022 18:00 Uhr – Wahltermin am 20. März 2022- für alle Beteiligten besser.
Auch unter dem Aspekt der Pandemie wäre der spätere Termin sicher vorteilhafter.

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