BeschlussvorschlagDie Stadtverordnetenversammlung möge die folgenden Änderungen in der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung beschließen: 1. Ältestenrat, § 8, (1)Einfügung: „Ist eine Fraktionsvorsitzende oder ein Fraktionsvorsitzender verhindert, bestimmt er oder sie einen Stellvertreter…